Häufig gestellte Fragen

Stellenangebote, Rekrutierung

Ist die Arbeit legal?

Ja, die Arbeit beim Unternehmen BIURO ist legal. Leiharbeit ist eine Arbeitsform, bei der Sie den Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma BIURO abschließen und bei der die eigentliche Arbeit bei einem anderen Unternehmen, dem Nutzer Ihrer Arbeit, erfolgt.

Die Mitarbeiter von BIURO erhalten sämtliche soziale Garantien: staatliche Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung, die Dauer der Beschäftigung wird angerechnet, Krankengeld wird gezahlt.

BIURO ist Mitglied der Initiative „Baltoji banga“ [„Weiße Welle“] zur Förderung transparenter Geschäftspraktiken in Litauen und zur Kennzeichnung von Unternehmen. Wir haben uns der Weißen Welle angeschlossen, um zu betonen, dass BIURO ein komplette Transparenz bei der Arbeitszeitabrechnung und Ermittlung des Arbeitsentgelts vertritt, und dass alle unsere gegenwärtigen und künftigen Mitarbeiter angehalten sind, eine Schwarzbezahlung „in Umschlägen“ nicht zu tolerieren.

Wie viel muss ich Ihrer Firma für die erfolgte Stellenvermittlung bezahlen?

Alle Leistungen von BIURO sind für Stellensuchende kostenlos.

Arbeite ich über die gesamte Vertragsdauer an demselben Arbeitsplatz?

Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags wird BIURO Ihr Arbeitgeber. Die Arbeit selbst erledigen Sie aber in dem Unternehmen, an das Sie überlassen wurden. Nach Ende der Arbeit in einem Unternehmen werden wir Ihnen ein anderes Angebot unterbreiten. Wir sorgen dafür, dass Sie Arbeit haben, wobei aber der Arbeitsort innerhalb der Vertragsdauer wechseln kann.

Derzeit bin ich beim Arbeitsamt gemeldet und beziehe Arbeitslosenhilfe. Wenn ich bei Ihnen eingestellt werde, verliere ich dann den Status als Arbeitsloser und die Hilfe?

Ein Leiharbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet sein. Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma unterzeichnet wird, so wird der Status als Arbeitsloser für die Dauer des befristeten Arbeitsvertrages ausgesetzt. Wenn der befristete Arbeitsvertrag für länger als 6 Monate abgeschlossen wird oder entsprechend verlängert wird, so wird Ihr Status als Arbeitsloser beendet.

Wenn ein unbefristeter Leiharbeitsvertrag unterzeichnet wird, so wird Ihre Anmeldung im Arbeitsamt annulliert.

Wir möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie innerhalb von 3 Werktagen den zuständigen Vertreter im Arbeitsamt darüber informieren müssen, dass Sie einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Leiharbeitsfirma unterzeichnet haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des litauischen Arbeitsamts www.ldb.lt.

Welche Dokumente sind bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags erforderlich?

Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags müssen Sie diese Dokumente dabei haben:

  1. Pass oder Personalausweis;
  2. Sozialversicherungsbescheinigung bzw. -heft;
  3. Angaben zur Kontoverbindung (für die Überweisung des Arbeitsentgelts);
  4. Bescheinigung über die vorgeschriebene medizinische Untersuchung;
  5. Weitere Dokumente:
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Heiratsurkunde (bzw. Scheidungsurkunde)
    • Bescheinigung über Invalidität
    • Bescheinigungen zur Hygiene, ersten medizinischen Hilfe
    • Dokumente, die Ihre berufliche Qualifikation bescheinigen